Mehrwertsteuer
Zeit für 7 ProzentWas ist Sache?
Im Interesse der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland fordert der DEHOGA seit vielen Jahren die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.Für die Hotellerie würde dieser Schritt die längst überfällige Beseitigung der massiven Wettbewerbsbenachteiligung in Europa bedeuten. Bei der Gastronomie geht es insbesondere um die Gleichbehandlung mit dem Lebensmitteleinzelhandel und Handwerksbranchen wie den Bäckern und Metzgern.
In nationaler Eigenverantwortung können die EU-Mitglieder einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Leistungen und Umsätze einführen, die in einem Anhang zur Richtlinie 2006/112/EG aufgeführt sind. Hotelumsätze gehören seit Jahren dazu. Im März 2009 hat der ECOFIN-Rat, nach jahrelanger Blockade unter anderem durch Deutschland, die längst überfällige Entscheidung getroffen, dass die Mitgliedstaaten künftig auch die Mehrwertsteuer auf Gastronomieumsätze senken dürfen.
Fairer Wettbewerb für die Hotellerie
Eine reduzierte Mehrwertsteuer für Beherbergungsumsätze berechnen bereits 21 der 27 EU-Mitglieder. Bis auf Dänemark gewähren alle Anrainerstaaten Deutschlands ihrer Hotellerie reduzierte Mehrwertsteuersätze zwischen drei und zehn Prozent. Deutschland nicht! Das sind 3.700 Kilometer Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung entlang der deutschen Grenze. Ferner sind alle touristischen Mitbewerber bei der Mehrwertsteuer besser gestellt als Deutschlands Hoteliers: Frankreich (5,5%), Griechenland (9%), Italien (10%), Niederlande (6%), Österreich (10%), Portugal (5%), Schweiz (3,6%), Spanien (7%), um nur einige zu nennen.
Was bedeutet das konkret?
Kostet beispielsweise eine Übernachtung in einem Hotel in Basel umgerechnet 150 Euro im Doppelzimmer, verbleiben dem schweizerischen Hotelier 144,79 Euro. Bei dem gleichen Bruttopreis bleiben einem deutschen Hotelier allerdings nur 126,00 Euro.Während also der Schweizer 5,21 Euro an das Finanzamt abführt, sind es in Deutschland stolze 24,00 Euro.
Bei einem Jahresumsatz von einer Million Euro hat der Schweizer Hotelier einen Vorteil von 124.915 Euro netto. Das sind 124.915 Euro mehr Spielraum für Preissenkungen, Investitionen, Mitarbeiterqualifizierung und -entlohnung.
Mehrwertsteuersätze für die Gastronomie in Europa

In der Gastronomie wenden 12 EU-Länder, aufgrund von Bestandschutz oder Ausnahmeregeln in den EU-Beitrittsverträgen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz schon heute an.
Frankreich, das meist bereiste Land der Welt und direktes Nachbarland, hat am 1. Juli 2009 die Wettbewerbsposition seiner Gastronomen verbessert. Dort wurde die Mehrwertsteuer von 19,6 auf 5,5 Prozent gesenkt. Auch die Tschechische Republik, Finnland und Belgien wollen die Mehrwertsteuer so schnell wie möglich reduzieren, um ihre Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.
Dies ist nicht zuletzt auch ein Anhaltspunkt dafür, welch große Wertschätzung die Gastronomie in diesen Ländern erfährt. Mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen würdigen diese Länder die wichtige soziale, kulturelle und integrative Funktion von Restaurants, Wirtshäusern und Kneipen.
Gleichbehandlung der Gastronomie
Unabhängig von der europäischen Betrachtung ist jedoch für die Gastronomie die Ungleichbehandlung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und dem -handwerk in Deutschland noch gravierender. Bäcker,Metzger und Lebensmitteleinzelhändler sind seit vielen Jahrzehnten im Genuss von sieben Prozent Mehrwertsteuer. In der Gastronomie fallen volle 19 Prozent an. Insbesondere Bäckereien und der Lebensmitteleinzelhandel haben ihr gastronomisches Angebot an zubereiteten Speisen zur Mitnahme auch vor diesem Hintergrund erfolgreich ausbauen können. Dabei wären sieben Prozent Mehrwertsteuer für den gesamten Außer-Haus-Konsum, gerade im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung, mehr denn je geboten.
Bedingt durch die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen wird immer weniger zuhause gekocht und gegessen. Immer mehr Menschen sind darauf angewiesen, sich außer Haus zu verköstigen. So ist es widersinnig, nur das Mitnahmegeschäft, das Essen im Gehen auf der Straße, mit sieben Prozent zu besteuern, das zubereitete und servierte Essen in einem Restaurant oder Biergarten dagegen mit 19 Prozent zu belegen. Gleiches gilt für Tütensuppen oder maschinell hergestellte Fertigprodukte, wie Tiefkühlpizza, die, im Gegensatz zu einem frisch zubereiteten Salat oder original Wiener Schnitzel, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt sind.
Was bedeutet das konkret?
Ein Beispiel, das Tag für Tag millionenfach in der Bundesrepublik so abläuft, unterstreicht die Nachteile der deutschen Steuergesetzgebung für die Gastronomen und ihre Gäste: Ein Angestellter holt sich in seiner Mittagspause ein Salami-Baguette vom Bäcker oder ein Frikadellenbrötchen vom Metzger und isst auf dem Weg zurück ins Büro. Sein Kollege geht in ein kleines Restaurant und genießt einen frischen Salat.
Dem Bäcker und dem Metzger bleiben jeweils 93,5 Prozent der Rechnungssumme, dem Gastwirt lediglich 84 Prozent vom Bruttobetrag. Bei einem Jahresumsatz von 100.000 Euro behalten Bäcker und Metzger 93.458 Euro. Dem Gastwirt bleiben lediglich 84.034 Euro. Dabei hat er nicht nur 9.424 Euro weniger in der Kasse, sondern auch wesentlich höhere Betriebs- und Personalkosten. Dies bedeutet, dass derjenige, der arbeitsintensiver produziert, umsatzsteuerrechtlich bestraft wird. Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung ignoriert insoweit wichtige arbeitsmarktrelevante Aspekte.
Wir haben gute Argumente!
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Gastfreundschaft schafft attraktivere Preise, mehr Nachfrage, mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze und wertvolle Spielräume bei der Entlohnung. Sieben Prozent sind das beste Rezept für Gäste, Mitarbeiter und Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie! Bei der Senkung der Mehrwertsteuer geht es nicht um eine Subvention, sondern darum, Chancengleichheit zu schaffen – nicht weniger und nicht mehr.
Mehrwertsteuersenkung schafft Investitionen
Aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Risikobereitschaft der Kreditinstitute weiter gesunken. Die Anforderungen der Banken an den Gastronomen, den Hotelier oder den Investor steigen, die Auflagen bei der Kreditvergabe sind noch strenger geworden. Das wird in unserer klein- und mittelständisch geprägten Branche schnell zum Problem. Da die Eigenkapitaldecke der Hotels und Restaurants oftmals sehr dünn ist, sind Liquiditätsengpässe vorprogrammiert. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz könnte hier den Hoteliers und Gastronomen endlich wieder mehr Luft zum Atmen geben. Laut DEHOGA-Umfrage würden die Unternehmer fast die Hälfte der eingesparten Mehrwertsteuer für Investitionen in ihre Betriebe verwenden.
Dies entspricht rund 1,8 Milliarden Euro, die direkt dem Handwerk und den Zulieferern zugute kommen könnten. Die Folgen: eine riesige Investitionswelle und eine signifikante Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses.
Mitarbeiter und Gäste profitieren
Weitere 22 Prozent der Einsparungen und damit rund 0,8 Milliarden Euro planen die Hoteliers und Gastronomen für Lohnerhöhungen und Qualifizierungsmaßnahmen der insgesamt über eine Million Mitarbeiter im Gastgewerbe ein. Und ebenfalls rund 0,8 Milliarden Euro würden nach Angaben der Unternehmer für Preissenkungen genutzt. Geld, das direkt bei den Gästen ankommt.
70.000 neue Jobs
Doch nicht nur das Konsumklima und die Esskultur in Deutschland würden durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer gefördert. Die möglichen höheren Umsätze wären auch ein Anreiz, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Nach einer Studie der Universität Mannheim würde eine auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer im Gastgewerbe mittelfristig bis zu 70.000 neue Jobs schaffen. Diese Arbeitsplätze würden zu zusätzlichen Steuereinnahmen, Einsparungen bei Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld sowie zu Konsumeffekten führen.
Letztlich profitieren also die Unternehmer, die Mitarbeiter, die Gäste und das gesamte deutsche Wirtschaftssystem vom reduzierten Steuersatz in Hotellerie und Gastronomie. Das Gastgewerbe fordert keine Subvention und keine staatlichen Hilfen. Hoteliers und Gastronomen wollen lediglich Chancengleichheit in Europa und Deutschland. Sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Gastfreundschaft sind das beste Konjunkturprogramm für mehr Arbeitsplätze, mehr Nachfrage und mehr Investitionen. Wer das Tourismusland Deutschland fördern will, ist pro sieben Prozent.
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