Bundestagswahlwahl 2009
Wahlcheck der Hotellerie zur Bundestagswahl 2009
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Arbeitsrecht

Flexibilität gefragt

Was ist Sache?

Arbeitsintensive Branchen wie Gastronomie und Hotellerie leiden besonders unter dem unflexiblen, häufig rechtsunsicheren und kostentreibenden Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland. Nicht erst seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wird hierzulande darüber diskutiert, wie Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeits- und Ausbildungsstellen geschaffen werden können.

Mehr Netto vom Brutto

Vielen der von den Politikern vorgeschlagenen Maßnahmen ist eines gemein: Sie würden die von den Unternehmern zu tragenden Kosten und damit den Faktor Arbeit weiter verteuern, anstatt darauf zu zielen, dass mehr Netto vom Brutto bei den Mitarbeitern ankommt. Dabei ist das beste Mittel für höhere Reallöhne nicht die Verteuerung des Faktors Arbeit, sondern die konsequente Senkung der Lohnnebenkosten. Jedes Prozent weniger an Sozialabgaben schafft Arbeitsplätze. Deshalb muss der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge dringend auf einem Wert unter 40 Prozent stabilisiert werden.

Mindestlohn: ökonomisch unsinnig und unsozial

Die Ausweitung der Mindestlöhne auf immer mehr Branchen beobachtet das Gastgewerbe mit Sorge. Denn Hotellerie und Gastronomie sind gerade für Geringqualifizierte ein wichtiger Arbeitsmarkt. Mit einem Mindestlohn im Gastgewerbe würden viele dieser weniger produktiven Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich vernichtet, da der Mindestlohn der Mitarbeiter über ihrer Produktivität läge. Eine Zunahme der Schwarzarbeit ist vorprogrammiert. Insofern wäre ein Mindestlohn nicht nur  ökonomisch unsinnig, sondern auch unsozial, da er manche Hilfskräfte dauerhaft aus der legalen Arbeit verdrängen würde. Das beste Rezept für eine sachgerechte Lohnfindung in der Branche ist das flächendeckende Tarifvertragssystem. Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Mindestlohn tragen die Ländertarifverträge der jeweiligen Wirtschaftskraft der Region Rechnung.

Kündigungsschutz flexibilisieren

Das Gastgewerbe stellt hierzulande bereits über eine Million Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Und es könnten noch mehr sein, würden nicht viele der gesetzlichen Vorgaben – gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen – beschäftigungshemmend wirken. Denn viel zu oft steht alleine der Schutz des einzelnen Arbeitsplatzes im Fokus, statt die Beschäftigungssicherheit durch neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt zu rücken. Befristete Arbeitsverhältnisse sind extrem reglementiert und der massive und komplexe Kündigungsschutz in Deutschland wirkt als Einstellungsbremse Nummer Eins. Bestandschutz und Überregulierung verhindern flexibles Handeln und unternehmerische Entscheidungsfreiheit – zwei für eine Dienstleistungsbranche wie das Gastgewerbe mit Nachfragespitzen und Saisongeschäft unabdingbare Grundlagen.

Arbeitszeiten liberalisieren

Doch die Gesetze sind nicht nur zu unflexibel, viele Vorgaben sind in der gastronomischen Praxis auch weitgehend untauglich. Was soll der Betrieb beispielsweise tun, wenn bei einem Familienfest länger gefeiert wird als geplant oder die Redner bei einem Kongress kein Ende finden? Laut Arbeitszeitgesetz ist alles klar: Nach maximal zehn Stunden Arbeitszeit ist für jeden Mitarbeiter Schluss. Danach muss der Unternehmer sehen, wie es mit seinen Gästen weitergeht.

Jugendarbeitsschutz anpassen

Der Jugendarbeitsschutz fordert, dass Minderjährige spätestens um 22 Uhr nach Hause geschickt werden. Das stimmt weder mit der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen noch mit der betrieblichen Realität in Hotellerie und Gastronomie überein. Mit einem Arbeitsende um 23 Uhr haben unsere österreichischen Nachbarn bereits seit vielen Jahren gute Erfahrungen gesammelt.


Wir haben gute Argumente!

  • Die Chancen für die in der Regel minderjährigen Haupt- und Realschüler auf dem gastgewerblichen Ausbildungsmarkt würden bei einer Änderung der Nachtruhezeit deutlich erhöht. Dabei geht es nicht um eine Arbeitszeitverlängerung, sondern lediglich um die Verlagerung der Arbeitszeit.
  • Die dauerhafte Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent würde die Betriebe bei den Personalkosten entlasten und Beschäftigung sichern. Denn bei je nach Betriebstyp 30 bis 40 Prozent Personalkostenanteil sind die Arbeitskosten einer der entscheidenden Faktoren für den Bestand gastgewerblicher Betriebe und damit auch für die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs in der Branche. „Mehr Netto vom Brutto" würde sich zudem positiv auf die Reallöhne der Mitarbeiter und damit auf die Kaufkraft auswirken. Effekte, die gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten nicht ignoriert werden sollten.
  • Der Vorrang von Tarifverträgen gegenüber gesetzlichen Regelungen muss konsequent gewährleistet werden. Nur wenn auf Mindestlöhne über Gesetz in der Gastronomie und Hotellerie weiterhin verzichtet wird, kann die Branche auch in Zukunft die weniger produktiven Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich bereitstellen. Mit dem Einzug eines Mindestlohns im Gastgewerbe würde ein wichtiger Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte wegbrechen.
  • Ein beschäftigungs- und anwenderfreundliches Arbeitsrecht würde gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten dazu beitragen, den Arbeitsmarkt in Deutschland zu stabilisieren. Dafür ist unabdingbar, dass Hemmnisse wie der komplexe Kündigungsschutz oder die strikten Regulierungen für befristete Arbeitsverhältnisse insbesondere für kleine Unternehmen, die auf Flexibilität sowie einfache und verständliche Rechtsgrundlagen angewiesen sind, abgebaut werden.

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