Bundestagswahlwahl 2009
Wahlcheck der Hotellerie zur Bundestagswahl 2009
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Unternehmenssteuer

Gastgewerbe entlasten, nicht belasten

Was ist Sache?

Um den Standort Deutschland für alle Unternehmensformen und Unternehmer attraktiver zu gestalten, hatte sich die derzeitige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Unternehmenssteuern zu reformieren. Die daraufhin erarbeitete Reform trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Diese sollte der Wirtschaft eine Entlastung von insgesamt fünf Milliarden Euro bringen.

Existenzgefährdende Substanzbesteuerung

Doch durch die neue Hinzurechnung von Pachten, Mieten, Franchisegebühren, Lizenzen u.ä. bei der Gewerbesteuer werden viele mittelständische Pachtbetriebe nicht entlastet, sondern massiv belastet.

Die neuen Hinzurechnungsregelungen verstoßen gegen die geltenden Prinzipien der Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Jetzt kommt es sogar vor, dass Unternehmen selbst dann Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn sie gar keinen Gewinn erwirtschaften. Denn auch wenn ein Unternehmer keinen Gewinn macht, erhöhen seine Pachtzahlungen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Das kann zu einer existenzvernichtenden Substanzbesteuerung führen.

Was aber nützen vorübergehend mehr Steuereinnahmen, wenn am Ende die Unternehmen sterben und gar keine Steuern mehr zahlen können?


Wir haben gute Argumente!

Der Ansatz der Reform, Unternehmen steuerlich zu entlasten, geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Und keine Frage: Auch im Gastgewerbe profitieren einige Betriebe von den Regelungen – doch viele eben nicht. Schon vor der Verabschiedung hatten der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) davor gewarnt, dass durch die geänderten Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer tausende Gastronomen und Hoteliers zu Verlierern der Reform werden.

Gastgewerbe massiv betroffen

Eine vom DEHOGA und Hotelverband bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Auftrag gegebene Studie bestätigte bereits 2008, dass eine Vielzahl der Hotelbetriebe von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen ist. Viele Unternehmen leiden jetzt nicht nur massiv unter der Finanzkrise, sondern auch unter den neuen Hinzurechnungsregeln bei der Gewerbesteuer. Die Unternehmenssteuerreform trägt nicht dazu bei, unternehmerische Risiken in der Krisensituation zu bewältigen. Im Gegenteil, sie verschärft sie noch.

Aufgrund der im Gastgewerbe üblichen hohen Mieten und Pachten sind Pachtbetriebe des Gastgewerbes überproportional stark belastet. Dies gilt insbesondere für die Innenstadtlagen. Die Beibehaltung der Regelungen führt zur weiteren Verödung der Innenstädte, da die Betriebe dort zu stark durch die steuerlichen Neuregelungen belastet werden. Damit verlieren die Innenstadtstandorte an Attraktivität.

Als Reaktion auf die massive Verbandskritik hat die Bundesregierung bei der Reform marginal nachgebessert. So werden nun bei der Gewerbesteuer nicht mehr 75 Prozent als Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing hinzugerechnet, sondern „nur" noch 65 Prozent. Davon wird ein Freibetrag von 100.000 Euro in Abzug gebracht. Von der verbleibenden Summe werden 25 Prozent der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Doch diese minimale Absenkung um zehn Prozentpunkte erzeugt weder eine spürbare Entlastung der Hoteliers und Gastronomen noch beseitigt sie die handwerklichen Fehler sowie systemwidrigen Brüche der Unternehmenssteuerreform. Und sie wird auch nicht reichen, um die krisenverschärfenden Auswirkungen der Gewerbesteuer abzuwenden.

Unternehmer entlasten

Der DEHOGA Bundesverband fordert daher die Abschaffung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, zumindest aber die Absenkung des rechnerischen Finanzierungsanteils auf maximal 25 Prozent und die Erhöhung des Freibetrages von derzeit 100.000 auf mindestens 200.000 Euro.

Es darf nicht sein, dass die der Wirtschaft versprochene Entlastung von mittelständischen Pachtbetrieben aus Hotellerie, Gastronomie und dem Einzelhandel finanziert wird.


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