Historie des Hotelverbands Deutschland (IHA) e.V.
Was führte zur Gründung des Hotelverbands im Jahr 1992? Welche Entwicklung hat der Hotelverband seither genommen? Wofür steht das "IHA" im Verbandsnamen? Diese und weitere Fragen werden Ihnen nachfolgend beantwortet.- Einleitung
- Gründung des Verbandes
- Der Start
- Das Schulungsprogramm
- AGB
- Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
- Reduzierter MwSt.-Satz auf Logis
- Vorbereitung und Einführung des EURO
- Verlegung des Verbandssitzes
- Wechsel des Vorsitzenden
- Wechsel in der Hauptgeschäftsführung
- Entwicklung der Mitgliederzahlen
- Verhältnis DEHOGA / IHA
- Branchenreport
- Hotellerie-Rating
- IHA-Hotelführer "Hotels Deutschland"
- Marktsegmente
- Kreditkartenkonditionen
- Urheberrecht
- Rundfunkgebühren
Für die Arbeit unseres Verbandes sollten immer Fragen der Zukunft im Vordergrund stehen, nicht die der Vergangenheit. Das war das eine Prinzip, auf das sich das Führungsteam bei der Gründung des Hotelverbands Deutschland (IHA) eingeschworen hatte. Und das andere lautete: Die Mitglieder unseres Verbandes sind unsere Kunden. Beide Prinzipien sind nach wie vor hoch im Kurs und werden es sicherlich auch bleiben.
1992 haben die Mitglieder der Vorläuferorganisation des Hotelverbands Deutschland (IHA), die Deutsche Sektion der International Hotel Association innerhalb des DEHOGA, mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Gründung eines eigenständigen Fachverbandes beschlossen, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertreten sollte.
Was war der eigentliche Anlass zu dieser Entscheidung? Der größte Teil der Mitglieder der alten IHA war unzufrieden mit der Organisationsstruktur und der Arbeitsweise des DEHOGA, in dessen Spitzengremium ausschließlich die Landesverbände das Sagen hatten und insbesondere die Spitzenhotellerie nur wenig Einfluss auf verbandspolitische Entscheidungen ausüben konnte. Mehrere Versuche der IHA, den DEHOGA zu einer Reform zu bewegen, waren erfolglos geblieben.
Herbert Rütten hatte die IHA viele Jahre lang mit großem Einsatz geführt. Dass bei Neugründung auf einem intakten, wohl organisierten Mitgliederkreis und gesunde finanzielle Verhältnisse aufgebaut werden konnte, war der Verdienst von Herbert Rütten und Bernd Geyer (seit 1972 Geschäftsführer Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Bonn, Fachgruppe Hotels und Deutsche Sektion der International Hotel Association (IHA), seit 1989 stellvertretender Hauptgeschäftsführer Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, Bonn, und von 1992 bis 2004 Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Hotelverbands Deutschland (IHA), danach von 2004 bis 2008 Präsident der HOTREC).
Dieter Bauer wurde im Juni 1992 zum Vorsitzenden des Vorstands des Hotelverbands Deutschland (IHA) gewählt. Unter seiner Leitung konnte so eine schlagkräftige Organisation für die Interessenvertretung der Hotellerie in Deutschland geschaffen werden, die im Januar 2001 in die bis heute gültige neue Struktur der Branchenverbände des Gastgewerbes mündete. Der DEHOGA übertrug dem Hotelverband Deutschland zu diesem Zeitpunkt seine Hotelarbeit und machte damit den Weg frei für einen einheitlichen Hotelverband in Deutschland. Zeitgleich wurde Dieter Bauer auch Stellvertretender Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
Unter seiner Ägide wuchs die Zahl der Mitglieder des Hotelverbands Deutschland (IHA) zusehends - von rund 300 im Jahr 1992 bis auf über 900 zum Ende seiner dritten Amtsperiode. Nach über 10 Jahren erfolgreicher Führung des Hotelverbands Deutschland (IHA) übernahm Fritz G. Dreesen im Jahr 2002 das "Zepter" von Dieter Bauer.
Der Start des neuen Verbandes im Jahre 1992 mit damals 394 Betriebsmitgliedern war von zwei negativen Ereignissen geprägt. Im Anfang des Jahres war die Ermäßigung der Rundfunkgebühren gestrichen worden, eine Entscheidung mit erheblichen negativen finanziellen Auswirkungen für die Hotelbetriebe. Und im Herbst begann eine Rezession am Hotelmarkt Deutschland, die länger anhalten sollte, als man damals annahm.
In diesen ersten Jahren versuchte man, die geringe personelle Kapazität des Verbandes so zu steuern, dass die zwei wesentlichen Aufgabensegmente, die politische Lobbyarbeit und die Dienstleistungen für die Mitglieder, in etwa im Gleichgewicht waren. An eine größere Anzahl von Mitarbeitern war erst zu denken, wenn die Mitgliederzahl nach oben ging. Das war in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit aber nicht in dem Tempo möglich, das man sich vorgenommen hatte. In den ersten beiden Jahren stagnierte die Anzahl der Betriebsmitglieder und auch die Zahl der für den Verband so wichtigen Fördermitglieder (heute Preferred Partners) stieg nur langsam an.
Trotz dieses personellen Engpasses setzte man sich als neues Ziel, den aus Verbandssicht zweifellos vorhandenen Bedarf an Schulungsleistungen für Führungskräfte und Mitarbeiter durch eine umfangreiche Erhebung unter unseren Mitgliedern zu ermitteln. Der Rücklauf der Fragebogen war beeindruckend. Noch beeindruckender war die darin zum Ausdruck gebrachte Nachfrage nach Schulungsseminaren für fast alle Themenkreise und auch die Bereitschaft, die vorgesehenen Seminargebühren zu akzeptieren.
Die knappe Personaldecke machte eine Zusammenarbeit mit entsprechend erfahrenen und am Markt erfolgreichen Anbietern erforderlich und als die ersten Seminarveranstaltungen in concreto angeboten werden konnten, war Funkstille! Führungskräfte der deutschen Hotellerie schienen in hohem Maße weiterbildungsresistent. Diese Erkenntnis war aber nicht Ziel der Bemühungen. Bis heute bemüht sich der Hotelverband Deutschland (IHA) um die Weiterbildung. Zu diesem Zweck hat der Hotelverband Deutschland (IHA) mit seinem Preferred Partner IFH® AG das IHA-/IFH®-Gold Program ins Leben gerufen, das die Möglichkeit bietet, eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern zum Pauschalpreis zu trainieren.
Ein weiterer Schwerpunkt des Dienstleistungsprogramms war und ist bis heute die Ausarbeitung und laufende Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie. Sie wurden unter Federführung des Vorstandsmitglieds Ernst-Friedrich von Kretschmann und in Zusammenarbeit mit einigen kompetenten Verbandsmitgliedern entwickelt und von den meisten Betrieben des Verbandes sofort akzeptiert und eingesetzt. Heute liegen die AGBs für den Hotelaufnahmevertrag, für Veranstaltungen und für Hotelgaragen vor.
Die konsequente Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stärkt zweifelsohne die Position der Hotelbetriebe beim Abschluss von Beherbergungs- und Veranstaltungsverträgen und vor allem bei unterschiedlicher Auslegung der Verträge durch den Kunden.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
Als Erfolg zu verbuchen ist auch die Verhinderung der von der Bundesregierung im Jahr 1994 geplanten Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten. Die enge Zusammenarbeit von IHA und DEHOGA in dieser Frage machte damals deutlich, dass eine gemeinsame Lobbyarbeit der beiden Verbände wirkungsvoller ist, als getrennte Wege zu gehen.
Reduzierter MwSt.-Satz auf Logis
Auf der Jahrestagung 1997 in Bremen gab der Hotelverband Deutschland (IHA) das Startsignal zu seiner Kampagne zur Ermäßigung der Mehrwertsteuer für Beherbergung.
Als Erfolg wertet der Hotelverband Deutschland (IHA) die Tatsache, dass das Thema und seine Dringlichkeit seither bis in die Spitzen der Politik bekannt ist sowohl in Berlin wie in Brüssel. Dafür sorgten nicht zuletzt die in den Wahljahren zum Bundestag herausgegebenen Broschüren des Hotelverbands Deutschland (IHA). Die aktuelle Broschüre Projekt 7% steht hier im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Nähere Informationen auch in der Rubrik Aktuelles / MwSt.-Initiative 7%.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird nicht ruhen, bis diese Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU beseitigt ist!
Vorbereitung und Einführung des EURO
Eine weitere wichtige und arbeitsintensive Aufgabe war für den Verband in den Jahren 1998 bis 2001 die Vorbereitung seiner Mitgliedsbetriebe auf die Einführung des EURO.
Umfangreiches Informationsmaterial wurde in Form der 120seitigen Broschüre Hotellerie & Euro erarbeitet und insgesamt rund 100 Seminare abgehalten, um die Währungsumstellung in den Betrieben reibungslos zu gestalten.
Von seinen Mitgliedern, aber auch von Verbänden und Ministerien erhielt der Hotelverband Deutschland (IHA) viel Lob für die Durchführung dieser Maßnahme. Der Verband konnte sich mit diesem Dienstleistungsangebot nicht nur unter den Mitgliedern, sondern in der gesamten Branche in hervorragendem Maße profilieren.
Mitte des Jahres 2001 erfolgte der Umzug der Geschäftsstelle in das Verbändehaus Handel Dienstleistung Tourismus, Am Weidendamm in Berlin, wo der Hotelverband Deutschland (IHA) mit seinen Kollegen im DEHOGA Bundesverband auf einer Etage zusammen ist. Besonders erfreulich war, dass der Hotelverband fast mit der kompletten Mannschaft nach Berlin umziehen konnte.
Die IHA-Service GmbH blieb aus Kostengründen in Bonn.

Fritz G. Dreesen
Als gestandener Privathotelier ist Fritz G. Dreesen prädestiniert, den Hotelverband Deutschland (IHA) zu leiten und den Weg fortzusetzen, der in den vergangenen Jahren von seinem Vorgänger Dieter Bauer gezielt und umsichtig eingeschlagen wurde.
Fritz G. Dreesen lernte nach dem Abitur im Steigenberger Palasthotel in Mannheim, setzte seine Ausbildung im Atlantic Hotel in Hamburg unter Walterspiel in den unterschiedlichsten Abteilungen fort und übernahm nach dem Tode seines Vaters Anfang 1972 das elterliche Rheinhotel Dreesen, ein Mitglied der Ringhotels-Kooperation, deren Vorsitzender er viele Jahre lang war.
Auch in Bonn ist Fritz G. Dreesen aktiv. Er ist Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer und in dieser Funktion ebenso im Aufsichtsrat der
T & C Tourismus & Congress GmbH.
Fritz G. Dreesen übernahm das Amt von Dieter Bauer, der seit Gründung des Hotelverbands Deutschland (IHA) im Jahr 1992 als Vorsitzender die Geschicke des Hotelverbands leitete und seine Entwicklung zum modernen Dienstleistungsverband nachhaltig prägte.

Dipl.-Kfm. Dieter Bauer
Nach seiner zweiten Amtsperiode hatte Dieter Bauer sich im Jahr 2000 nur unter einer Bedingung noch einmal zur Wahl des Vorsitzenden des Hotelverbands Deutschland (IHA) bereit erklärt: Er sollte - und wollte - den Entwicklungsprozess hin zu einem einheitlichen Hotelverband gemeinsam mit dem DEHOGA zu einem glücklichen Ende bringen, um dann das "Zepter" seinem Nachfolger zu übergeben. Dieses Ziel erreichte Dieter Bauer mit Bravour.
Wechsel in der Hauptgeschäftsführung

Dipl.-Kfm. Bernd Geyer

Dipl.-Volksw. Markus Luthe
Entwicklung der Mitgliederzahlen
Beim Start hatte der Hotelverband Deutschland (IHA) 394 Betriebsmitglieder, heute sind es rund 1.100 Hotelbetriebe, dazu 18 Persönliche Mitglieder und 43 Preferred Partners (vormals Fördermitglieder genannt).
Als Potential künftiger Mitglieder stehen die Privathotellerie und die kooperationsgebundene Privathotellerie im Vordergrund. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat immer darauf geachtet, dass Kettenhotellerie und Privathotellerie in einem ausgeglichenen Verhältnis vertreten sind. Nur einige wenige Hotelgesellschaften, aber immer noch viele Privathoteliers und Hotelkooperationen stehen abwartend außerhalb der Solidargemeinschaft.
Inzwischen müsste jedem professionell denkenden Hotelunternehmer und Direktor in Deutschland klar sein, dass eine hohe Repräsentanz des Hotelverbands Deutschland (IHA) die Voraussetzung zur Erreichung seiner wirtschafts- und steuerpolitischen Ziele ist, die ausgerichtet sind auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Branche.
Das gilt besonders für den jahrelangen Kampf für Wettbewerbsgleichheit in der EU und die daraus abzuleitende Forderung des Hotelverbands Deutschland (IHA), die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen erheblich zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht der Hotelverband Deutschland (IHA) die volle Unterstützung der gesamten Hotelbranche. Trittbrettfahrer-Mentalität führt zu nichts!
Das Verhältnis zwischen Hotelverband Deutschland (IHA), dem DEHOGA Bundesverband und den Landesverbänden im DEHOGA hatte sich 1998 so weit abgekühlt, dass der Vorstand des Hotelverbandes ernsthaft eine Trennung vom DEHOGA erwog. Eine nur formale Mitgliedschaft ohne Einflussmöglichkeit auf die Verbandspolitik in den entscheidenden Gremien des DEHOGA machte wenig Sinn, und eine Bereitschaft der Landesverbände, an dieser Situation etwas zu ändern, war nicht erkennbar.
Dabei war Vorstand und Beirat klar, dass bei einem engeren Zusammengehen der beiden Verbände die Effizienz der politischen Lobbyarbeit gesteigert werden könnte und der Zeit- und Energieaufwand zur gegenseitigen Abgrenzung und Profilierung, der aufgrund der immer stärker werdenden Konfrontation zunahm, für sinnvollere Ziele eingesetzt werden könnte. Dieser Meinung waren auch zwei bedeutende Hotelgesellschaften, die den Hotelverband ermutigten, einen letzten Versuch für eine Einigung mit dem DEHOGA zu unternehmen.
Als der Hotelverband zum ersten Mal sein Modell für eine zukünftige Kooperation dem Präsidenten und der Geschäftsführung des DEHOGA vorstellte, wurde es mit einiger Skepsis aufgenommen. Enthielt es doch als wesentliche Eckpunkte die Übernahme der Hotelarbeit des DEHOGA auf Bundesebene durch unseren Verband und eine Neustrukturierung des Präsidiums des DEHOGA, in dem der Hotelverband entsprechend seiner Bedeutung vertreten sein müsste. Dass diese Neuordnung verbunden sein sollte mit der Wiedereinführung der Doppelmitgliedschaft, machte den Vorschlag des Hotelverbands für den DEHOGA und seine Landesverbände zumindest überlegenswert.
Es begann eine lange Zeit harter, aber sehr fairer Verhandlungen mit allen beteiligten Gremien, und erst zwei Jahre später waren die Verhandlungen unterschriftsreif. Die Reformwilligen im DEHOGA hatten sich in ihrem Verband durchgesetzt. Das Resultat sei hier kurz festgehalten:
- Der Hotelverband stellt im DEHOGA-Präsidium drei Mitglieder, davon einen stellvertretenden Präsidenten.
- Der Hotelverband übernahm die Hotelarbeit des DEHOGA auf Bundesebene und kooperiert in diesem Sinne mit den Landesverbänden. Die durch die Übertragung dieser Aufgabe ausgelösten finanziellen Auswirkungen auf die beiden Verbände wurden einvernehmlich gelöst.
- Die Doppelmitgliedschaft wurde mit Inkrafttreten der Vereinbarungen am 1. Januar 2001 wieder eingeführt.
- Markus Luthe, bis dahin als Geschäftsführer des DEHOGA für die Hotelarbeit zuständig, wurde innerhalb der Geschäftsführung des Hotelverbandes und als Vertreter von Bernd Geyer zuständig für die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und übernahm weitere Aufgaben im Hotelverband.
- Die juristische und faktische Selbstständigkeit des Hotelverbandes blieb erhalten.
- Im Vorgriff auf eine zu erwartende positive Entscheidung der Mitgliedsverbände des DEHOGA und den dadurch ausgelösten Zusammenschluss der Fachgruppe Hotels des DEHOGA mit dem Hotelverband waren Helmut Otto und André Witschi, die Vorsitzenden der Fachgruppe Hotels des DEHOGA, bereits vor Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung in den Vorstand des Hotelverbands Deutschland (IHA) gewählt worden.
Wie hat sich diese Zusammenarbeit entwickelt? Entgegen mancher Befürchtungen sehr positiv. Die Mitglieder des DEHOGA-Präsidiums haben die Vertreter des Hotelverbandes kollegial aufgenommen. Es wird ergebnisorientiert und sachlich diskutiert. Dasselbe gute Verhältnis besteht zwischen den Geschäftsführern der beiden Verbände.
Die Tatsache, dass der Hotelverband Deutschland (IHA) als Kooperationspartner des DEHOGA Bundesverbandes seine juristische Selbstständigkeit bewahrt hat, man also nicht von einer klassischen Fusion sprechen kann, wie irrtümlich bisweilen angenommen, wird auch für die Zukunft die richtige Konzeption sein.
Dieser Respektabstand im partnerschaftlichen Verhältnis erhält aus Sicht des Hotelverbandes die kreative Spannung, den partnerschaftlichen Qualitätswettbewerb und die erforderliche verbandspolitische Unabhängigkeit, die es erlaubt, die Interessen der Hotellerie im Dachverband anzusprechen und zu vertreten.
Darüber hinaus haben die Einbindung eines selbstständigen Fachverbands sowie die dadurch beeinflussten Reformen des DEHOGA zu einer ausgewogeneren Konstellation der Einflussnahme zwischen Landesverbänden und Verbandsspitze geführt. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass Geschäftsführung und Präsidium des DEHOGA Bundesverbandes es in den vergangenen Jahren verstanden, die organisatorische Qualität der Verbandsarbeit zu steigern und beschlossene Reformen effizient anzupacken.

Seit 2002 schaut der Mittelstand - und damit auch die deutsche Hotellerie - sorgenvoll auf die neuen Eigenkapitalrichtlinien der Banken (Basel II). Schon geraume Zeit zuvor geisterte der Begriff Basel II quer durch die Medienlandschaft und sorgte mehr für Unruhe als für sinnvolle Aufklärung auch in unserer Branche. Nur selten geht aus den Beiträgen hervor, worum es sich wirklich handelt, welche Gefahren lauern und welche praktischen Maßnahmen vom einzelnen Hotelier zu ergreifen sind, um auf der sicheren Seite der Kreditfinanzierung zu bleiben.
Die Aktualität und Bedeutung der Thematik haben den Hotelverband Deutschland (IHA) veranlasst, sich dieser Problemstellung intensiv anzunehmen. So stand das Forum der Hotellerie auf dem Jahreskongress 2002 im Fokus des Hotellerie-Ratings. Ferner wurden Intensiv-Seminare zu diesem Thema abgehalten und ein Rating-Leitfaden für die Hotellerie entwickelt.
IHA-Hotelführer "Hotels Deutschland"
Von 1992 bis 2006 erschien die Buchausgabe des IHA-Hotelführers, die von 1999 bis 2007 auch über den Buchhandel bezogen werden konnte. Waren in der Erstausgabe 391 Mitgliedshotels eingetragen, so waren in der letzten Ausgabe "Hotels Deutschland 2006/07" über 960 Hotels in der aktuellen Ausgabe "Hotels Deutschland 2006/07" verzeichnet.
Bereits seit 1997 unterstützt der Hotelverband Deutschland (IHA) das Marketing seiner Mitgliedsbetriebe auch online im Internet. Die Nutzungsverhältnisse zwischen beiden Varianten - Buchausgabe und Internethotelführer - verschoben sich rasant zugunsten der elektronischen Ausgabe, die Kostenseite eindeutig zu Lasten des Printmediums. Aus diesem Grund hat der Beirat des Hotelverbands Deutschland (IHA) im November 2006 beschlossen, die Online-Stärken des IHA-Hotelführers im Internet konsequent weiter auszubauen und zugleich keine weiteren Ausgaben des gedruckten IHA-Hotelführers "Hotels Deutschland" mehr aufzulegen.
So ist unter der einprägsamen und eingeführten Adresse des Branchenportals www.hotellerie.de der IHA-Hotelführer zu finden, außerdem unter www.hotels-d.de und www.iha-hotelfuehrer.de. Der direkte Link zur englischen Version lautet www.hotels-germany.com. Die schon von Anfang an vorhandene Direktbuchungsmöglichkeit wurde im Januar 2007 noch prominenter in den Vordergrund gestellt. Ein entsprechender Button "Direkt Buchen" wurde unmittelbar in die Trefferliste der Suchfunktion und in die Menu-Leiste der Hoteleinträge integriert.
Mit Hilfe eines kostenlosen "Deep Links" können die Mitglieder die Nachfrage auf ihr eigenes Buchungssystem lenken. Alternativ - aber eben systembedingt nur eine zweitbeste Lösung - wird die Buchungsanfrage per E-Mail oder Fax an das Mitgliedshotel weitergeleitet.
Analog zur Mitgliederstruktur des Hotelverbands Deutschland (IHA) umfasst der IHA-Internethotelführer Betriebe der Privat-, Kooperations- und Kettenhotellerie, darunter Tagungs- und Wellnesshotels, Traditionshäuser und moderne Design-Hotels, Luxus- und Budgethotels.
Seit 2002 werden die mit den offiziellen Sternen der Deutschen Hotelklassifizierung ausgezeichneten Hotels entsprechend gekennzeichnet.
Tagungshotels, Wellnesshotels, Gourmethotels und Barrierefreie Hotels sind seit 2006 kategorisiert. Weitere Informationen unter dem folgenden Unterthema Marktsegmente.
Tagungshotels, Wellnesshotels, Gourmethotels und Barrierefreie Hotels sind seit 2006 zusätzlich zur Sterneklassifizierung nach aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kriterien auf freiwilliger Basis kategorisiert, so dass dem Gast die Auswahl unter den führenden Hotels in Deutschland noch leichter fällt.
Im Januar 2006 hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) eine Beschwerde gegen die Interchange-Gebühren der Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard beim Bundeskartellamt eingereicht.
Für jeden Zahlungsvorgang mit einer der beiden Kreditkarten muss das Hotel eine Umsatzprovision zahlen, deren wesentlicher Bestandteil die so genannte Interchange Fee ist. Sie ist aber zwischen Hotel und Banken nicht verhandelbar, sondern wird auf Bankenseite im Wege der Preisabsprache festgelegt. Sie liegt durchschnittlich bei etwa 1,5 Prozent vom Umsatz, erläutert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands, den gemeinsamen Vorstoß von IHA und HDE.
Das Bundeskartellamt wurde gebeten, die Intransparenz des MasterCard- und Visa-Regelwerkes als Verstoß gegen das Kartellverbot zu beanstanden und der aktuellen Praxis der Interchange-Gebühr ein Ende zu setzen. Am Ende dieses Verfahrens sollten nach Auffassung von Einzelhandel und Hotellerie die Interchange-Gebühren deutlich abgesenkt und mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten hergestellt werden, sowie der bislang weitgehend ausgeschaltete Wettbewerb angekurbelt werden
Rechtzeitig zum Osterfest hat die Europäische Kommission Mitte April 2006 eine freudige Überraschung für die deutsche Hotellerie beigesteuert: In einem vorläufigen Bericht zum Markt der Zahlungskartensysteme in Europa hat die EU-Kommission erhebliche Wettbewerbsdefizite insbesondere bei den nationalen Systemen von Visa und MasterCard diagnostiziert. Die EU-Kommission spricht von strukturellen Wettbewerbshindernissen, technischen Hürden und absprachebedingten Hindernissen im Kreditkartenmarkt.
Nach GEMA und GVL macht auch die Verwertungsgesellschaft VG Media urheber- und leistungsschutzrechtliche Vergütungen für die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützte Kabelweitersendung in Hotels geltend. Es handelt sich hierbei um einen rein technischen Vorgang, nämlich um das Empfangen und Weiterleiten einer Sendung von einer zentralen Empfangs- und Verteileranlage im Hotel zum Fernseher oder Radio auf das Hotelzimmer. Die VG Media vertritt die Rechte von derzeit 28 privaten Fernsehsendeunternehmen wie beispielsweise RTL, Sat1, Pro7, Kabel1, VOX, DSF, n-tv, MTV, VIVA und fast 50 privaten Hörfunksendeunternehmen.
Im April 2005 ist es dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und dem Hotelverband Deutschland (IHA) in intensiven Verhandlungen mit der VG Media gelungen, eine Lösung über die Höhe der Forderungen zu erreichen. Angesichts der Rechtslage nach Urheberrechtsgesetz und entsprechender höchstrichterlicher Rechtsprechung konnten die Verbände nur noch um die Höhe streiten.
Im Juli 2005 wurde dem Hotelverband Deutschland (IHA) ein an ein Mitglied gerichtetes Schreiben eines Kabelnetzbetreibers zur Zahlung von Urheberrechtsgebühren mit der Bitte um rechtliche Würdigung weitergeleitet. In diesem Schreiben vertritt der lokale Kabelnetzbetreiber die Auffassung, dass die Hotellerie in Deutschland keine gesonderten Urheberrechtsgebühren für die Kabelweiterleitung von der zentralen Empfangsstelle im Hotel auf die Hotelzimmer zu zahlen habe, da die Ansprüche gegen das Hotel bereits durch Verträge zwischen der VG Media und den Kabelnetzbetreibern abgegolten seien.
Diese Information hat der Hotelverband Deutschland (IHA) dem DEHOGA Bundesverband zur Verfügung gestellt und von einer auf Medienrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Im Ergebnis kommen nun die urheberrechtlichen Forderungen der VG Media für die Kabelweitersendung in Hotels in einem Musterverfahren auf den gerichtlichen Prüfstand.
Schluss mit der Gebührenspirale, fordern der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband). Der im August 2005 veröffentlichte Info-Flyer des DEHOGA Bundesverbandes und des Hotelverbands Deutschland (IHA) formuliert die Kernforderungen der Hotellerie und richtet sich an die politischen Entscheidungsträger.
Die Rundfunkgebührenbelastung der Hotellerie in Deutschland ist europaweit ohne Beispiel. In keinem anderen europäischen Land werden die Hoteliers auch nur annähernd vergleichbar für das öffentlich-rechtliche Programmangebot zur Kasse gebeten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) fordert daher nach der jüngsten Rundfunkgebührenerhöhungsrunde zum 1. April 2005, nun endlich mittelfristig eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen von ARD und ZDF anzugehen.
In einem Musterverfahren sucht er derzeit auch die gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebührenerhöhung. "Wir stellen nicht die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Programmangebots in Deutschland in Frage. Aber die Finanzierung muss grundlegend neu geregelt werden", verdeutlicht Fritz G. Dreesen.
Nach Auffassung des Hotelverbands Deutschland darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft werden. "Der Finanzierungsbeitrag zur Programmvielfalt und -qualität der Öffentlich-Rechtlichen darf nicht daran bemessen werden, wie viele Geräte ein Einzelner im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ´bereithält´, sondern sollte als eine Gebühr je Haushalt bzw. Unternehmen festgelegt werden", legt Dreesen den Schwachpunkt des deutschen Gebührensystems offen und verweist auf die vergleichbaren Regelungen der europäischen Nachbarn. Am Beispiel eines Hotels wird dieser Reformbedarf schnell offensichtlich, denn schließlich haben die Hotelgäste ja schon über ihre private Rechnung über die (gesetzliche) Rundfunkgebühr zu Hause ihren Finanzierungsbeitrag für ARD und ZDF entrichtet. Warum müssen sie dafür im Hotel noch einmal zur Kasse gebeten werden?"
"Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht spätestens im Jahr 2008 zur Revision an. Bis dahin muss eine breite öffentliche Debatte über den Programmauftrag und -umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Kontrolle seiner wirtschaftlichen Aktivitäten, seine föderale Feingliederung, die Methodik der Gebührenanpassung und eben auch der zugrunde liegenden Bemessungsbasis als solcher geführt werden", formuliert Dreesen die Erwartungshaltung der Hotellerie an die Ministerpräsidenten der Bundesländer. "Die Hotellerie ist nicht länger bereit, die Zeche für ausbleibende Reformen im deutschen Rundfunksystem zu zahlen!"
Stand: 13. Februar 2009
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