HACCP
Worum geht es?
Seit Januar 2006 gelten die EU-Hygienevorschriften, ein Gesetzespaket aus verschiedenen Verordnungen. Maßgeblich für das Gastgewerbe ist vor allem die EU-Lebensmittelhygieneverordnung. Damit wurde ein Regelwerk geschaffen, das dem Grundsatz der Lebensmittelsicherheit „vom Acker bis zum Teller“ entspricht und durch das ein hohes Maß an Schutz für
Leben und Gesundheit der Menschen erreicht werden soll. Erhöht wurde damit noch einmal die Eigenverantwortung des Gastronomen für die Sicherheit und die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Lebensmittels. Die Unternehmer sollen im Sinne des Eigenkontrollprinzips HACCP gesundheitliche Gefahren identifizieren, bewerten, kontinuierlich erfassen, beherrschen und so abwehren.
Die bürokratische Verpflichtung stellt Kleinstbetriebe jedoch vor nahezu unlösbare Aufgaben. Diese Betriebe haben in der Regel keine Mitarbeiter für die Verwaltungsarbeit. Der Unternehmer muss sie selbst erledigen. Vom Schreibtisch aus wird jedoch kein Gastronom sein Geschäft erfolgreich betreiben können. Darüber hinaus hat die Erfahrung gezeigt, dass kleine Betriebe die Anforderungen der EU an die Lebensmittelhygiene auch ohne HACCP-System erfüllen und sichere Lebensmittel an den Endverbraucher abgeben. Denn durch die Beachtung der Vorschriften zur „Basishygiene“ wird gerade in Kleinstbetrieben das Ziel erreicht, Lebensmittelrisiken zu verhindern, zu beseitigen oder auf ein akzeptables Niveau zu senken. Eine vom DEHOGA Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure entstandene und mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmte „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie“ hilft ihnen dabei.
Entsprechend hatte auch die EU-Kommission bereits vorgeschlagen, Kleinstunternehmen, das heißt Unternehmen, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, von den HACCP-Verfahren zu befreien.
Unsere Position
Eine gute Hygienepraxis hat in der Gastronomie oberste Priorität. Dafür machen wir uns stark. Allerdings lehnen wir eine bürokratische HACCP-Verpflichtung für Kleinstbetriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten ab. Eine Freistellung dieser Unternehmen von den HACCP-Pflichten und der damit verbundene Abbau bürokratischer Hürden würde eine entscheidende Entlastung darstellen und den Betrieben sowie den kontrollierenden Behörden die Chance geben, sich auf die wirklich wichtigen Maßnahmen der Betriebs- und Produkthygiene zu konzentrieren. Dies lehrt uns im Übrigen auch die Erfahrung unserer europäischen Nachbarn wie Österreich, die schon heute kleine Gastronomiebetriebe von den Dokumentationspflichten befreit haben.
Unsere Fragen an den Kandidaten
- Werden Sie sich dafür stark machen, dass Kleinstbetriebe von der Verpflichtung nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ausgenommen werden, „ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten“?
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