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Sammelklagen

Worum geht es?

Nach Meinung der Europäischen Kommission stellen Sammelklagen ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in den Fällen dar, in denen die Kosten eines Rechtsstreites die des voraussichtlichen Schadensersatzes überwiegen. Die Kommission hat deshalb ein Verfahren initiiert, mit dem die rechtlichen Grundlagen für Verbrauchersammelklagen geschaffen werden sollen. Hierzu hat sie bereits ein Grünbuch vorgelegt, nach dem z.B. Unternehmen der Tourismusbranche Ziel von Sammelklagen werden könnten. Unverhältnismäßige Schadenssummen, wie sie in den USA gang und gäbe sind, würden auch den Unternehmen in Europa drohen. Durch Sammelklagen würde die EU nicht nur Bürokratie und unverhältnismäßige Kosten einführen, sondern auch unjuristische und außergerichtliche Lösungen unattraktiver machen.

Dabei ist das Verhältnis zwischen Gast und Gastgebern in Hotels und Restaurants in der Regel bereits kundenfreundlich, da die Unternehmer von zufriedenen Gästen abhängig sind. Betriebe, die sich im Wettbewerb behaupten wollen, haben somit ein Eigeninteresse an rechtmäßigem Handeln. Sollten dennoch Probleme auftauchen, werden häufig Kulanzlösungen gefunden.

Bildquelle: Cmon - Fotolia.com
Bildquelle: Cmon - Fotolia.com

Zudem gewähren schon die bestehenden Klagevorschriften der EU und ihrer Mitgliedsstaaten einen weit reichenden Rechtsschutz. Gerade das deutsche Rechtssystem, das auf einen Ausgleich zwischen den Streitparteien und die Herstellung des Rechtsfriedens ausgerichtet ist und dem Sammelklagen wesensfremd sind, hat sich bewährt.

Sollte man nun Sammelklagen einführen, würden Klagen gegen Unternehmen geradezu provoziert. Selbst mit angedrohten Klagen könnten Verbraucher die Unternehmen – unter anderem mit dem öffentlichkeitswirksamen Verweis auf das Instrument der Sammelklagen – unter Druck setzen und unverhältnismäßige außergerichtliche Vergleiche bewirken, wie die Erfahrungen in den USA zeigen. Sollte zusätzlich ein Erfolgshonorar für Anwälte ermöglicht werden, würde das Missbrauchspotenzial noch einmal erweitert. Denn die Anwälte hätten dann regelmäßig ein deutliches Interesse an für sie potenziell lukrativen Sammelklagen.

Ohnehin darf bezweifelt werden, dass der europäische Binnenmarkt nur funktioniert, wenn Sammelklagen ermöglicht werden. Doch nur in diesem Fall läge überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz der EU vor.

Unsere Position

Die EU besitzt keine Regelungskompetenz für die Zulassung von Verbrauchersammelklagen in Europa. Sammelklagen öffnen darüber hinaus dem Missbrauch Tür und Tor. Zugleich würden bewährte außergerichtliche Lösungen kaum noch möglich sein.

Unsere Fragen an die Kandidaten

  • Lehnen auch Sie anglo-amerikanische Zustände im Bezug auf Sammelklagen mit exorbitanten Schadenssummen ab?
  • Werden Sie sich dagegen aussprechen, von der europäischen Ebene in das bewährte deutsche Rechtssystem einzugreifen, das auf einen Ausgleich zwischen den Streitparteien und die Herstellung des Rechtsfriedens ausgerichtet ist?

 


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